Zeichenbüro recAdimo AGB
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allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. recAdimo Inh. Andreas Hünecken

 

 

1. Allgemeines

 

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

 

2. Angebote und Preisstellung

 

Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. eine Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.

Maßgebend für das Angebot zur Erstellung von Konstruktionsvorschlägen, Zeichnungen oder sonstige Dienstleistungen sind die vom Auftraggeber überlassenen Zeichnungen, Konstruktionen, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.

Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.

Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Soweit Reisen erforderlich sind, werden diese gesondert vergütet.

Zu allen Preisen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

 

 

3. Lieferfristen

 

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß schriftlicher Vereinbarung zustande kommen. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

Kann eine Lieferfrist wegen höherer Gewalt (Unvorhersehbare Hindernisse oder Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind) nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Frist angemessen, höchstens um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn solche unvorhersehbaren Ereignisse auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken, sofern sie weder von ihm noch von uns zu vertreten sind. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn wir den Auftraggeber von der Behinderung und ihrem Grund unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages für ihn infolge der Behinderung kein Interesse mehr hat.

 

 

5 Leistungserfüllung / Gewährleistung / Haftungsausschluss

 

Mit Übergabe der Zeichnungen/Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt. Der Auftraggeber ist zur schriftlichen Bestätigung der Übergabe verpflichtet.

 

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte, wie z.B. Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen und übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

 

Für den Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Unterlagen sind vom Auftraggeber bei Erhalt zu prüfen

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.

 

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises Dienstleistung beschränkt.

Für die Wiederherstellung von Zeichnungen haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass eine Kopie erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen, unser Eigentum.

 

 

6. Zahlungen

 

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird noch hinzugefügt.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

 

 

7. Schutzrechte Dritter, Datenschutz

 

Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung Ihrer Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten.

Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.

 

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

 

Stand  07.01.2021

 

 

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